Stuttgart, Januar 2013 – Ab dem 1. Februar 2014 wird die EU-weite Zahlungsmöglichkeit SEPA alle bisherigen Überweisungen komplett ersetzen. Der einheitliche europäische Zahlungsraum wird somit endgültig Realität. Culpa Inkasso informiert, was sich künftig ändern wird und worauf insbesondere Unternehmen achten müssen.
Durch die SEPA-Überweisung sind Zahlungstransaktionen innerhalb der EU (plus Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) nun genauso schnell und günstig wie Inlandsüberweisungen. Letztere sind mit der SEPA-Überweisung ebenfalls möglich. Ziel der Einführung ist eine Vereinheitlichung aller Zahlungsmodalitäten innerhalb der EU – daher auch der Name: Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area.
Verantwortlich für die Durchführung der Änderungen ist das Europäische Normierungsgremium: Einer der Schritte war die Einführung von IBAN und BIC als neue Europäische Kontonummer bzw. Bankleitzahl. Es handelt sich hierbei um einheitliche Formate, die die nationalen Kontonummern bzw. Bankleitzahlen ablösen, die bisher bei Überweisungen angegeben werden mussten. Organisationen und Unternehmen mussten im Zuge dessen Ihre Kontoangaben bereits bis Ende 2010 angepasst haben.
Culpa Inkasso begrüßt Internationalisierung der Zahlungsvorgänge
Die Umrüstung auf einen einheitlichen Zahlungsraum bringt eine Vielzahl Vorteile mit sich. Wenn im Februar 2014 endgültig nur noch mit IBAN und BIC Geld überwiesen werden kann, wird es keinen Unterschied mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr geben. Jedoch bedeutet die Umstellung für Unternehmen auch einige Veränderungen, die rechtzeitig in Angriff genommen werden sollten.
Im Ablauf des Zahlungsverkehrs wird sich einiges ändern. Das Bundesministerium der Finanzen gibt hierzu Hilfestellung, und der SEPA-Rat hat am 15.1.2013 einen umfangreichen Plan für die Umstellung auf neue Überweisungen und Lastschriften vorgestellt: den SEPA-Migrationsplan. Der SEPA-Rat setzt sich aus Interessenverbänden von Anbieter- und Nutzerseite zusammen. Den Vorsitz teilen sich das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank.
Dass mehr Informationen zu SEPA nötig sind, zeigt eine repräsentative Umfrage, die die Deutsche Bundesbank im Dezember 2012 durchführen ließ. So haben 76 Prozent aller Befragten noch nie etwas von SEPA gehört. Eine vom SEPA-Rat selbst durchgeführte Umfrage ergab zwar, dass Unternehmen relativ gut mit SEPA vertraut sind. Allerdings haben sich vor allem viele kleine und mittelständische Unternehmen bis jetzt noch nicht mit der Thematik befasst.
Culpa Inkasso über SEPA und Forderungsmanagement
Die Änderungen beim Lastschriftverfahren sind für Inkassodienstleistungen von besonderem Interesse. So muss eine SEPA-Lastschrift im Voraus angekündigt werden – sowohl hinsichtlich des Betrags als auch des Fälligkeitsdatums. Vor allem für Gläubiger ist dieser Punkt interessant. Weder Gläubiger-ID noch Mandatsreferenz müssen angeben werden. Die Basis-SEPA-Lastschrift ist nun an eine Vorlaufzeit gebunden (Einmal- und Erstlastschriften: 5 Tage, Folgelastschriften: 2 Tage). Außerdem können Einzugsermächtigungen nun nicht mehr mündlich erteilt werden.
Für Kunden der Culpa Inkasso wird sich jedoch nichts ändern: Die Services Auslandsinkasso, Inkasso ohne Vorkosten und Inkasso online stehen wie gewohnt zur Verfügung.
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